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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16   

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https://dejure.org/2019,86161
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16 (https://dejure.org/2019,86161)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2019 - L 4 KR 634/16 (https://dejure.org/2019,86161)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2019 - L 4 KR 634/16 (https://dejure.org/2019,86161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16
    Sie hat auf eine Entscheidung des BSG vom 13. August 1996 (Az.: 12 RK 76/94) verwiesen und im Übrigen betont, dass ein Einredeverzicht nur gegenüber einzelnen Einzugsstellen erklärt worden sei.

    Vorsätzlich handele, wer die Verletzung der Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen habe (bedingter Vorsatz, Verweis auf BSG v. 13. August 1996, Az.: 12 RK 76/94, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Das Urteil des BSG vom 13. August 1996 (a.a.O., Rn. 25) könne die Beigeladene für sich nicht heranziehen.

    Die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 13. August 1996 - 12 RK 76/94 SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) geht allerdings davon aus, dass Beitragsansprüche, wenn über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder den Anspruch ein arbeitsgerichtliches Verfahren schwebt, grundsätzlich erst mit dessen rechtskräftiger Beendigung fällig werden, weil erst dann die für die versicherungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Tatsachen feststehen.

    Ob diese Grundsätze in Ausnahmefällen auf die Verjährung sozialrechtlicher Ansprüche Anwendung finden können, hat das BSG in seiner Entscheidung (Urteil vom 13. August 1996 - 12 RK 76/94 SozR 3-2400 § 25 Nr. 6) offengelassen.

    Eine solche Beurteilung fehlte bis zur Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 für die landesrechtlichen Regelungen der Praktika in J ... Eine sichere Kenntnis der Versicherungspflicht dieser Praktika und damit der Beitragspflicht und ihrer Beitragszahlungspflicht erhielt die Beigeladene daher erst durch dieses Urteil (vgl. Urteil des BSG vom 13. August 1996, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 4 KR 145/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16
    Sie bezieht sich auf ihren bisherigen Vortrag und verweist auf das Urteil des LSG vom 22. August 2001 (Az.: L 4 KR 145/99), in dem - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BSG vom 13. August 1996 (Az.: 12 RK 96/94) von einer vierjährigen Verjährungsfrist ausgegangen worden sei.

    Rechtsunkenntnis, Rechtsirrtum oder die Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt im Sinne dieser Rechtsprechung dar (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 22. August 2001 - L 4 KR 145/99 m.w.N.).

    Als die Unsicherheit über die Versicherungspflicht durch die Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 beseitigt war, waren die Beitragsansprüche für den Kläger jedoch bereits verjährt (siehe bereits Senatsentscheidung vom 22. August 2001 - L 4 KR 145/99).

    Auf die Frage, ob in den Zeiten, in denen der Kläger kein Praktikum absolviert, sondern sich auf das Examen vorbereitet hat, überhaupt ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorlag, kommt es vorliegend nicht an (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. August 2001 - L 4 KR 145/99).

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90

    Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16
    Die Kammer nehme Bezug auf das Urteil des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90, juris Rn. 16 ff.).

    Wegen der inhaltlichen Darstellung werde Bezug genommen auf das Urteil des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90, juris Rn. 18).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: B 12 RK 46/90, juris Rn. 23) habe die Beigeladene kein Vertrauen in die Versicherungsfreiheit haben dürfen, weil es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Versicherungsfreiheit der praktischen Ausbildungszeiten der einstufigen Juristenausbildung gegeben habe.

    Frühestens mit der Entscheidung des BSG vom 11. Juni 1992 (Az.: 12 RK 46/90) sei diesbezüglich eine Änderung eingetreten und habe die Beigeladene sichere Kenntnis hinsichtlich der Versicherungs- und Beitragspflicht erhalten (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen v. 21. März 2012 - L 2 R 776/11).

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